POGREBNO PODUZEĆE

Muškovac

Sterbefall in Deutschland

Beim Sterbefall im Ausland, eine Person, die für die Überführung eines Verstorbenen ( oder Exhumierung ) aus dem Ausland in der Republka Kroatien zuständig ist, fordert den Leishenpass beim dem konsularischen Büro Kroatien.

Zusätzlich zu der Volimacht die Verwandten des Verstorbenen ausfüllen, muss der Antrag Folgende Unterlagen beizufügen.

- Ausuzug aus der Todesregister bzw. Sterbeurkunde ( nach den Regein des Wiener Übereinkommens ).

- Todesbescheinigung

- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

- Reisepass des Verstorbenen, muss dieser in der diplomatischen Mission oder Konsularischen Vertretung storniert werden ( wenn ein Kroatischer Bürger im Besitz eins Reisepasses war).

- Leichenpas - informationen über Bestattungsinstitut ( Daten des Farher, Kennzeichen, Grenzübergang bzw. Flugdaten.

- Nachweiss über einen Besitz des Grabställe ( Friedhofsamt oder Gemende ).

Hinweis: Wenn wir eine Exhumierung von Überreste des verstrbenen Person beantragen, zusätzlich zu den oben genannten Daten, ist es sicherlich notweding eine Aufzeichnung der Exhumierung von den zuständigen Behörden mit Informationen über den Tag, die Uhrzeit und den Ort Exhumierung ausgestellt vorzulegen.

In Kroatien Bekommen wir die Unterlagen zur Bestätigung über einem Grabbesitz und alle anderen Dokumente sollten im Ausland erhalten werden und mit allen in der Liste Aufgeführten Dokumente sollten den entsprechenden Konsulat der Republik Kroatien vor dem Leichenpass ausgestellung kontaktiert werden.

Sterbefall in Österreich

Der Leichenpass soll für den Transport des Verstorbenen ausgestellt werden

Den Antrag für den Leichenpass beim kroatischen Konsulat können die eines Verstrobenen oder ein Vertreter des Bestattungsunternehmer einreichen.

Der Antrag für den Leichenpass muss folgende Unterlagen beifügen:

- Auszug aus der Todesregister bzw. Sterbeurkunde (nach den Regeln des Winer Übereinkommens).

- Todesbescheinigung

-Nachweis der Staatsangehörigkeit des Verstrobenen.

- Reisepass des Verstorbenen, muss dieser in der diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung storniert werden (wenn ein kroatischer Bürger im Besitz eines Reisepasses war).

- Leichenpass-informationen über Bestattungsinstitut (Daten des Fahrer, Kennzeichen, Grenzübergang bzw. Flugdaten.

- Nachweiss über einen Besitz des grabställe (Friedhofsamt oder Gemende )- nur wenn es sich um einen Ausländer handelt.

Für die Durchreise bzw. Trasit durch die Republik Kroatien ist kein Kroatischer Leichenpass erforderlich sondern nur der Leichenpass des Landes wo die Beerdigung stattfinden wird.

Für die Urnenüberführung (unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, dessen Asche übertragen ) ist nur erforderlich eine Bestätigung über Einäscherung, wo die Feuerbestattung war.

Konsularische Gebühr für das Zertifikat wied in die TB74/2,79 ( €27 ) erhoben.

Tod im Ausland

Tod im Ausland

Beim Sterbefall im Ausland, eine Person, die für die Überführung eines Verstorbenen ( oder Exhumierung ) aus dem Ausland in der Republik Kroatien zuständig ist, fordert den Leichenpass beim dem Konsularischen Büro Kroatien.

Zusätzlich zu der Vollmacht die die Verwandten des Verstrobenen ausfüllen, muss der Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

- Auszug aus der Todesregister bzw. Sterbeurkunde ( nach den Regeln des Wiener Übereinkommens).

-Todesbescheinigung

- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

- Reisepass des Verstorbenen, muss dieser in diplomatischen Mission oder Konsularischen Vertretung storniert werden ( wenn ein kroatischer Bürger im Besitz eines Reisepasses war ).

- Leichenpass - informationen über Bestattungsinstitut ( Daten des Fahrer, Kennzeichen, Grenzübergang bzw.Fludaten.

Wenn es sich um einen Ausländer handelt, der eine Beerdigung in der Republik Kroatien sich Wünscht, gerbraucht wird ein Zertifikat ( schriftlicher Nachweis ) über einen Besitz eine Grabställe.

Die diplomatische oder konsularische Vertretung brauht, vor dem Austellung des Leichenpasse eine Zustimmung des Ministeriums für Gesundheit, wenn: die Person, die gestorben Infektionskrankheiten, von Personen eksumirana oder Staatsbürgerschaft Status unbekannt ist oder nicht ermittelt werden kann.

Transit:

Für den Transport des Versrobenen im Transit durch kroatisches Territorium ist nicht notwendig eine Ausstellung des Kroatischen Leichepasses.

Die Überführung der Urne mit der Asche eines Verstorbenen kann ohne Leichenpass durchgeführt werden.

Hinweis:

Im Anhang mit der Überführung der Urne ist notwendig zu warnen, dass beim Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Kroatien muss eine Bescheinigung über die Einäscherung präsentiert werden.